Anschub-, Pilot- und/ oder Zwischenfinanzierung
Anschubfinanzierung
Ziele der Anschubfinanzierung
Ziel der Anschubfinanzierung (ELAN) ist es, die Arbeit an einem wissenschaftlichen Projekt zeitlich begrenzt sicherzustellen:
- im Vorfeld geplanter Drittmittelprojekte (Anschubförderung),
- für sich etablierende Arbeitsgruppen (Nachwuchsförderung),
- für neue innovative Projekte (Pilotprojekte),
- als Zwischenfinanzierung, wenn zwischen einzelnen Förderperioden zeitliche Lücken entstehen (Brückenfinanzierung) oder
- als Pilotfinanzierung für geplante Verbundprojekte (Synergy-Projekte).
Antragstellung und Voraussetzungen
Anträge können von promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ohne eigene Leitungsfunktion auf Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln in ihren Forschungsprojekten gestellt werden. Mindestens eine Erstautor-Originalpublikation in einem für das Fach anerkannten Peer-Review Journal wird vorausgesetzt.
Fördermittel stehen primär Antragstellenden zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mutterschutz-, Erziehungs- bzw. Pflegezeiten schieben die Altersgrenze hinaus. Davon ausgenommen sind neuberufene Professorinnen und Professoren ohne Leitungsfunktion, die altersunabhängig eine Anschubfinanzierung beantragen können, in der Regel innerhalb der ersten zwei Jahre nach Amtsantritt.
Darüber hinaus verfügbare Mittel stehen auch für Antragstellende jenseits der Altersgrenze zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch die wichtigen Änderungen im ELAN-Programm (22.09.2022/25.04.2023).
Sehr geehrte Frau Professor,
sehr geehrter Herr Professor,
sehr geehrte Damen und Herren,
der IZKF-Vorstand hat auf Vorschlag der ELAN-Kommission wichtige Änderungen im ELAN-Programm des IZKF beschlossen:
- Die Förderlinie ELAN wird mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet; künftig stehen pro Jahr 1,5 Mio. € zur Verfügung
- Die ELAN-Förderung steht nachgeordnet auch für Antragstellende jenseits der Altersgrenze von 38 Jahren zur Verfügung, sofern nicht bereits eine anderweitige Projektförderung im IZKF vorliegt. Nachwuchswissenschaftler und Neuberufene genießen bei der Vergabe der Fördermittel weiterhin Vorrang. Die eigenständige Förderlinie Brückenprojekte wird eingestellt.
- Das Fördervolumen der reguläre ELAN-Projekte (Einzelprojekte) ist künftig wie bei IZKF-Projekten auf eine Stelle (TA oder Doktorand mit 65%) und 15 T€ bei einer Förderung über (wie bisher) 12 Monate beschränkt; die strikte Obergrenze von 60 T€ entfällt dabei, jüngere Ärzte, die einen ELAN-Antrag stellen, können zusätzlich eine Rotationsstelle über 6 Monate Vollzeit oder 12 Monate Teilzeit beantragen
- Für reguläre ELAN-Projekte wird ein Bonus über ein Drittel der Fördersumme (max. 20 T€) eingeführt, sofern innerhalb der regulären Projektlaufzeit ein Drittmittelantrag an eine externe Förderorganisation mit Begutachtungsverfahren gestellt wird. Die Bonusfrist (Zeitraum für die Verausgabung der Bonusmittel) beläuft sich auf 6 Monate.
- der Zugang zu den Sonderprogrammen des IZKF wird für Projektleiter im ELAN-Programm erweitert, neben dem Reise- und Publikationspool können von Nachwuchswissenschaftlern künftig auch Reisestipendien beantragt werden
- Es können neben den Einzelprojekten künftig auch Synergy-Projekte als Pilotfinanzierung für geplante Verbundprojekte mit einem Volumen von max. 300 T€ pro Projekt (Änderung von 200.000 Euro im April 2023) von 3-6 Antragstellern aus mindestens drei unterschiedlichen Einrichtungen beantragt werden. Für Antragsteller in Synergy-Projekten besteht keine Altersgrenze. Eine Beteiligung einzelner Antragsteller ist auch bei bereits vorhandener IZKF-Förderung möglich.
Die Neuregelungen gelten für alle neu einzureichenden Projekte. Für bereits eingereichte Projektvorschläge besteht eine Übergangsfrist bis längstens Ende 2022, in der noch die früheren Regelungen (insbesondere hinsichtlich des Antragsvolumens) Anwendung finden können.
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen für ELAN-Projekte:
Die Erlanger Anschub- und Nachwuchsfinanzierung (ELAN) dient der Förderung von Projekten insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses als Anschub-, Nachwuchs-, Pilot- und/ oder Zwischenfinanzierung über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten sowie zur Pilotfinanzierung für geplante Verbundprojekte über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Ziel der Anschubfinanzierung (ELAN) ist es, die Arbeit an einem wissenschaftlichen Projekt zeitlich begrenzt sicherzustellen:
(i) im Vorfeld geplanter Drittmittelprojekte (Anschubförderung),
(ii) für sich etablierende Arbeitsgruppen (Nachwuchsförderung),
(iii) für neue innovative Projekte (Pilotprojekte),
(iv) als Zwischenfinanzierung, wenn zwischen einzelnen Förderperioden zeitliche Lücken entstehen (Brückenfinanzierung) oder
(v) als Pilotfinanzierung für geplante Verbundprojekte (Synergy-Projekte).
Anträge können von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ohne eigene Leitungsfunktion gestellt werden. Mindestens eine Erstautor-Originalpublikation in einem für das Fach anerkannten Peer-Review Journal wird vorausgesetzt. Fördermittel stehen primär Antragstellenden zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie neuberufenen Professorinnen und Professoren ohne Leitungsfunktion (in der Regel innerhalb der ersten zwei Jahre nach Amtsantritt). Mutterschutz-, Erziehungs- bzw. Pflegezeiten schieben die Altersgrenze hinaus. Darüber hinaus verfügbare Mittel stehen auch für Antragstellende jenseits der Altersgrenze ohne eigene Leitungsfunktion zur Verfügung. Für Synergy-Projekte besteht keine Altersgrenze und keine Beschränkung auf Personen ohne Leitungsfunktion.
Zu jedem beliebigen Zeitpunkt kann nicht mehr als ein Antrag im ELAN-Programm gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung in einem anderen Projektförderinstrument des IZKFs oder durch die Marohn-Stiftung ist nicht möglich. Förderungen im ELAN- und im Erstantragstellerprogramm können jedoch nacheinander in Anspruch genommen werden. Von dieser Regel ausgenommen sind die Synergy-Projekte, die auch parallel zu einer anderen IZKF-Förderung beantragt werden können.
Antragstellende müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung Beschäftigte des Universitätsklinikums Erlangen oder der FAU Erlangen-Nürnberg an einem Institut der Medizinischen Fakultät sein. Bei regulären ELAN-Projekten kann nur eine Person pro Antrag genannt werden, bei Synergy-Projekten müssen es 3-6 Antragstellende aus mindestens drei unterschiedlichen Einrichtungen sein.
Anträge für Einzelprojekte sind über das ELAN-Tool einzureichen; Anträge für Synergy-Projekte per E-Mail an die IZKF-Geschäftsstelle (izkf@fau.de). Ein fester Stichtag für die Einreichung von Projektvorschlägen für reguläre ELAN-Projekte besteht nicht. Die Einreichung von Anträgen auf Einrichtung von Synergy-Projekten ist zweimal pro Jahr möglich; die Deadline ist jeweils der 15.01. und 15.07. eines Jahres. Die Förderentscheidung für reguläre ELAN-Projekte trifft die ELAN-Kommission in ihren Sitzungen, in der Regel findet parallel zur internen eine externe Begutachtung statt. Die externe Begutachtung der Synergy-Projekte wird durch den Wissenschaftlichen Beirat des IZKF sichergestellt.
Die (neuen) Antragsvorlagen stehen auf der Homepage des IZKF (ELAN) zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle des IZKF (Frau Reichel -46843) gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Prof. Dr. M. Wegner
Vorsitzender des IZKF
Kontakt:
Dr. Katrin Faber
IZKF-Geschäftsstelle
Telefon 09131/ 85-46841
Fax 09131/ 85-35903
katrin.faber@uk-erlangen.de
www.izkf.med.fau.de
Fördervolumen
Personal | eine Stelle (Promovierender oder Technischer Mitarbeiter) |
Sachmittel- und Tierhaltungskosten | max. 15 T€ |
Sonstiges | Teilnahme im IZKF-Publikationspool, Reisepool und Reisestipendien |
Laufzeit | max. 12 Monate |
Personal, Sachmittel- und Tierhaltungskosten |
Max. 50 T€ für Personal- und Verbrauchsmittel (die Neueinstellung von Personal, insbesondere von Doktoranden ist nicht vorgesehen) |
Sonstiges | Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können stattdessen auch die Finanzierung der eigenen Stelle für max. 6 Monate zu 100 % bzw. für max. 12 Monate zu 50 % beantragen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein externer Drittmittelantrag zur Weiterfinanzierung der Stelle (als eigene Stelle oder ad personam beantragte Postdoc-Stelle) eingereicht wurde. |
Laufzeit | 6 Monate |
Personal, Sachmittel- und Tierhaltungskosten |
300 T€ (für Sach- und Personalkosten) |
Laufzeit | max. 24 Monate |