Projektabwicklung
Nach der Bewilligung
Formular Unterschriftenprobe und Dispositionsberechtigung
Abschlussbericht
Die Förderperiode eines Projektes endet mit dem Datum, das auf dem Bewilligungsschreiben mitgeteilt wurde. Der Projektleiter legt dann innerhalb der nächsten vier Wochen der ELAN-Kommission einen Abschlussbericht vor. Dies kann auf dreierlei Weise geschehen:
- Vorlage der aus diesem Projekt entstandenen Originalpublikationen (keine Abstracts). Ein eingereichtes Manuskript kann nur als vorläufiger Abschlussbericht anerkannt werden. In diesem Fall muss ein Sonderdruck spätestens nach einem halben Jahr unaufgefordert nachgereicht werden. Eine Publikation, in welcher das IZKF nicht als Förderer erwähnt ist, kann nicht als Bericht gewertet werden.
- Vorlage eines aus diesem Projekt entstandenen Antrages an einen externen Drittmittelgeber (Kopie des Antrages und des Bewilligungsbescheides), aus dem die Gesamtsumme der beantragten beziehungsweise bewilligten finanziellen Mittel hervorgeht.
- Vorlage eines aussagefähigen Abschlussberichtes, wenn die Punkte 1 oder 2 nicht zutreffen. Dafür wurde ein Formular entwickelt, das jedem Projektleiter bei der Berichterstattung hilfreich sein sollte und ausgefüllt werden muss.
- Die Abgabe eines Abschlussberichtes ist Voraussetzung für die Bewilligung zukünftiger IZKF-Anträge aus der jeweiligen Arbeitsgruppe. Nicht ausgeschöpfte Fördergelder werden nach Ablauf der Förderperiode zurückgeführt, um neuen Forschungsprojekten zur Verfügung zu stehen. Einer Verlängerung der Laufzeit des Projektes beziehungsweise der Verwendung der Fördergelder kann nur in begründeten Fällen stattgegeben werden, wenn der Projektleiter vor dem Ablauf der Förderperiode einen formlosen Antrag an den Sprecher der Anschubfinanzierung gerichtet hat, in dem die Gründe für eine Fristverlängerung aufgeführt sind.
Innerhalb von vier Wochen, nachdem die Förderperiode des Projektes, die auf dem Bewilligungsschreiben vermerkt ist, beendet ist. Hierfür ist die Vorlage für den Abschlussbericht zu verwenden.
Grundsätzlich Nein. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Projektleiter vor dem Ablauf der Förderperiode einen formlosen schriftlichen Antrag an den Vorsitzenden der Vergabekommission gerichtet hat. Dasselbe gilt, wenn Restfördergelder über die Förderperiode hinaus verlängert werden sollen.