Antragstellung
Anträge werden über das IZKF-Antragstool FlexAP an den Sprecher der Anschubfinanzierung, Prof. Dr. André Reis, gerichtet und können jederzeit von allen promovierten Mitarbeitern der Medizinischen Fakultät eingereicht werden. Die Promotion ist Voraussetzung für eine Antragstellung und muss formal abgeschlossen sein.
Fördermittel stehen primär Antragstellenden zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mutterschutz-, Erziehungs- bzw. Pflegezeiten schieben die Altersgrenze hinaus. Davon ausgenommen sind neuberufene Professorinnen und Professoren ohne Leitungsfunktion, die altersunabhängig eine Anschubfinanzierung beantragen können, in der Regel innerhalb der ersten zwei Jahre nach Amtsantritt. Darüber hinaus verfügbare Mittel stehen auch für Antragstellende jenseits der Altersgrenze zur Verfügung.
Folgeanträge von bereits bewilligten Projekten können nicht gestellt werden. Eine gleichzeitige Förderung durch die Marohn-Stiftung oder im Erstantragsteller-Programm ist nicht möglich. Beantragt werden können Personalkosten (1 Stelle für einen Doktoranden oder einen Technischen Mitarbeiter) sowie Sachmittel- und Tierhaltungskosten bis zu 15 T€. Abweichungen innerhalb dieses Förderrahmens sind besonders zu begründen. Die Laufzeit des Projektes muss auf ein Jahr begrenzt sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Wird aus einem ELAN-Projekt heraus während der Projektlaufzeit ein Antrag auf Drittmittel bei einer anerkannten externen Fördereinrichtung mit Begutachtungsverfahren gestellt, so erhält das Projekt einen Bonus für Personal-, Sach- und Investitionsmittel über ein Drittel der Fördersumme (max. 20 T€). Diese Bonusmittel sind innerhalb von 6 Monaten zu verausgaben, anderenfalls fließen sie zurück.
Im Rahmen eines ELAN-Antrages können klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte zusätzlich mit dem ELAN-Antrag eine Rotationsstelle beantragten. Es gelten die Regularien des IZKF und die Förderentscheidung der Rotationsstelle erfolgt unabhängig vom Projekt durch den IZKF-Vorstand.
Damit die Diskussion der Anträge in der Vergabekommission sorgfältig vorbereitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung mindestens zwölf Wochen vor der nächsten ELAN-Sitzung erforderlich. Weitere Faktoren, wie eine externe Begutachtung oder allgemeine Ferienzeiten, können die Bearbeitungszeit verlängern. Inhaltliche Rückfragen zu einem Projektantrag müssen von den Antragstellern innerhalb der gesetzten Frist nach der jeweiligen Sitzung beantwortet werden. Um die Antragstellung zu vereinheitlichen, hat die Kommission einen Musterantrag beschlossen, der für alle Antragsteller verbindlich ist. Der Antrag (sowie Lebenslauf und Liste der Originalpublikationen) muss in englischer Sprache gestellt werden. Bitte verwenden Sie für das Befürwortungsschreiben ebenfalls die Vorlage.
Anträge werden über das Online-Portal an den Sprecher der Anschubfinanzierung, Prof. Dr. André Reis, gerichtet und können jederzeit von allen promovierten Mitarbeitern der Medizinischen Fakultät eingereicht werden. Die Promotion ist Voraussetzung für eine Antragstellung und muss formal abgeschlossen sein.
Brückenprojekte dienen der zeitlich limitierten Überbrückung einer prekären Situation. Die Förderobergrenze beträgt für Personal- und Verbrauchsmittel max. 50 T€ (die Neueinstellung von Personal, insbesondere von Doktoranden ist nicht vorgesehen) bei einer Laufzeit von ca. 6 Monaten. Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können stattdessen auch die Finanzierung der eigenen Stelle für max. 6 Monate zu 100 % bzw. für max. 12 Monate zu 50 % beantragen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein externer Drittmittelantrag zur Weiterfinanzierung der Stelle (als eigene Stelle oder ad personam beantragte Postdoc-Stelle) eingereicht wurde. Bei erfahrenen, eigenständig forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jenseits der Altersgrenze ist die Wahrung der Kontinuität der Arbeitsgruppe in einer Notlage (abgelehnter Drittmittelantrag) und bei guter Aussicht auf zeitnahe Einwerbung neuer externer Drittmittel das Ziel. Bei Brückenprojekten ist die Inanspruchnahme von zentralen Mitteln aus dem Reise-, Publikations- und High-Tech-Pool des IZKF nicht möglich. Ebenso gilt die Bonusregelung für Brückenprojekte nicht.
Damit die Diskussion der Anträge in der Vergabekommission sorgfältig vorbereitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung mindestens zwölf Wochen vor der nächsten ELAN-Sitzung erforderlich. Weitere Faktoren, wie eine externe Begutachtung oder allgemeine Ferienzeiten, können die Bearbeitungszeit verlängern. Inhaltliche Rückfragen zu einem Projektantrag müssen von den Antragstellern innerhalb der gesetzten Frist nach der jeweiligen Sitzung beantwortet werden. Um die Antragstellung zu vereinheitlichen, hat die Kommission einen Musterantrag beschlossen, der für alle Antragsteller verbindlich ist. Der Antrag (sowie Lebenslauf und Liste der Originalpublikationen) muss in englischer Sprache gestellt werden. Bitte verwenden Sie für das Befürwortungsschreiben ebenfalls die Vorlage. Der Antrag muss in englischer Sprache gestellt werden.
Für die Beantragung der Synergy-Grants müssen der Antrag und die Kalkulation der Sachmittel zusammen mit den Research Profiles der Antragsteller über das neue IZKF-Antragstool (FlexAP) eingereicht werden. Die Einreichung von Anträgen auf Einrichtung von Synergy-Projekten ist einmal pro Jahr möglich; die Deadline ist jeweils der 15.07.
Eine Laufzeitverlängerung von Synergy-Projekten ist ausgeschlossen.
Hinweis für Antragstellende: Die Federführung bei Synergy-Projekten muss in der Medizin liegen muss, es können maximal die Hälfte der (Mit-)antragstellenden auch aus Einrichtungen außerhalb der Medizinischen Fakultät kommen. Dabei können Antragsstellende aus Einrichtungen anderer Fakultäten der FAU eine finanzielle Förderung erhalten. Außeruniversitäre Einrichtungen (MPI, MPZ, Helmholtz, etc.) können nur ohne finanzielle Förderung beteiligt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Nutzung von KI-Systemen im Antrag angegeben und beschrieben werden muss.