FAQs
FAQs
für Anschub- oder Pilotfinanzierung und Zwischenfinanzierung/ Brückenprojekte
Ab einer Antragssumme von 20.000 EUR ist die Konsultation eines externen Gutachters obligat, unter 20.000 EUR entscheidet der interne Berichterstatter, ob ein Gutachten benötigt wird.
Ja. Es müssen vier habilitierte Gutachter aus dem deutschsprachigen Raum benannt werden, von denen mindestens zwei einer universitären Einrichtung angehören müssen. Die Nennung der Gutachter erfolgt unabhängig von der beantragten Fördersumme. Die externen Gutachter dürfen nicht Mitglied der FAU sein. Die vorgeschlagenen Gutachter dürfen keine enge Verbindung mit der Gruppe des Antragstellers haben (keine ehemaligen Kollegen, Projektpartner, gemeinsame Publikationen).
Nein. Das übernimmt die Geschäftsstelle.
Nein. Die finanziellen Mittel sind begrenzt, und es können nicht alle Anträge bewilligt werden. Insbesondere soll eine Kumulation von Fördermitteln auf einzelne Arbeitsgruppen weitgehend vermieden werden, um möglichst viele verschiedene Gruppen fördern zu können. Ausgenommen hiervon sind Synergie-Projekte.
Nein. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Damit die Diskussion der Anträge in der Vergabekommission sorgfältig vorbereitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung mindestens zwölf Wochen vor der nächsten ELAN-Sitzung erforderlich. Weitere Faktoren, wie eine externe Begutachtung oder allgemeine Ferienzeiten, können die Bearbeitungszeit verlängern.
Unmittelbar nach der Sitzung erhalten Sie eine E-Mail mit der Entscheidung. In der Regel erhalten Sie ein bis zwei Wochen danach eine ausführlichere Mitteilung.
Nach der jeweiligen Sitzung richtet die Fachabteilung Forschungsfinanzierung (Fe) eine Finanzstelle für das entsprechende Projekt ein. Die Finanzstelle entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsschreiben. Ab diesem Zeitpunkt kann über die Gelder verfügt werden. Zuständig für die Mittelbewirtschaftung ist die entsprechende Ansprechpartnerin in der Abteilung Forschungsfinanzierung (Fe).