Wichtige Informationen zur Kostenverrechnung und Stellenbesetzung:
Die Rotationsstellen des IZKF sind in einer Wertigkeit nach Ä1/ Ä2 ausgebracht und können je nach Antrag auch halb besetzt werden. Bei ganzen Stellen muss für den Rotationszeitraum eine 100%ige, bei halben Stellen eine 50%ige Freistellung von der klinischen Tätigkeit erfolgen.
Die Personalkosten des Rotanden trägt das IZKF. Für den Rotanden kann während des Zeitraums der Rotation ein klinischer Vertreter eingestellt werden; die Personalkosten des Vertreters trägt die Klinik.
Ablauf bei Genehmigung des Rotationsantrags durch den Vorstand:
Die Geschäftsstelle des IZKF informiert den Antragsteller und die Personalabteilung.
Übermittlung der Rotationsdaten an das IZKF mittels Stammblatt im IZKF (wird bei Genehmigung einer Rotationsstelle an den Antragsteller gesandt).
Information der Personalabteilung durch die Geschäftsstelle des IZKF.
Erstellung eines Rotationsberichtes durch den Antragsteller bis spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Rotationsvorhabens, unaufgeforderte Übersendung an die IZKF-Geschäftsstelle auf Papier in einfacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form.