Ausschreibung Erstantragstellerprogramm 2025
Ausschreibung Erstantragstellerprogramm 2025
Sehr geehrte Frau Professor,
sehr geehrter Herr Professor,
sehr geehrte Damen und Herren,anbei dürfen wir Ihnen die Ausschreibung für das Erstantragstellerprogramm des IZKF zusenden. Bis zum 10.03.2025 können Anträge von Forschenden aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs mit einer guten innovativen Projektidee zu allen Forschungsschwerpunkten der Medizinischen Fakultät beim IZKF eingereicht werden. Ein klinischer Bezug (möglichst direkt und/oder translational) muss vorhanden sein. Antragsberechtigt sind
- Ärzte/ Ärztinnen, Naturwissenschaftler/-innen und Psychologen/ Psychologinnen mit abgeschlossener Promotion aus Kliniken, Instituten und Abteilungen der gesamten Medizinischen Fakultät
- bis 35 Jahre (Stichtag: 1.1.2025/ pro Kind bis zu 24 Monate (Frauen) und 12 Monate (Männer) anrechenbar, zusätzliche nachgewiesene Erziehungszeiten können berücksichtigt werden),
- die bereits projektspezifische Vorarbeiten geleistet haben,
- die mindestens 1 Originalpublikation als Erstautor/-in in einer für das Fach anerkannten Zeitschrift nachweisen können,
- die noch über keine signifikanten eigenen Drittmittel verfügen. Unschädlich sind Bewilligungen/ Projekte mit kurzer Laufzeit und geringem Finanzvolumen (z.B. ELAN, Marohn etc.) sowie Förderungen, die nachweisbar ausschließlich der Finanzierung der eigenen Stelle, einschließlich Stipendien, dienen. Bei Unklarheiten zur Förderungsberechtigung wird gebeten vor Antragstellung die Geschäftsstelle des IZKF zu kontaktieren. Über die Zulassung von Grenzfällen entscheidet die Begutachtungskommission.]
- deren eigene Stelle für die gesamte Laufzeit des Junior-Projektes gesichert ist und mindestens zu 25% aus dem Betriebshaushalt/ aus einer Planstelle oder freien Drittmitteln/ Programmpauschale finanziert wird
- und deren Vorhaben durch den/ die Leiter/-in der Einrichtung unterstützt wird.
Das Volumen für Erstantragstellerprojekte umfasst eine Personalstelle (MTA oder Promovierendenstelle 65% E13) sowie Sachmittel in Höhe von bis zu 15 T€ p.a., die für projektspezifische Verbrauchsmittel, Geräte und Tierhaltungskosten beantragt werden können, für einen Förderzeitraum von 30 Monaten. Darüber hinaus kann von Ärzten/ Ärztinnen im Rahmen des Antrages eine Rotationsstelle für bis zu 12 Monate in Vollzeit bzw. bis zu 24 Monate in Teilzeit (50%) beantragt werden. Die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Reise-, Publikations- und High-Tech-Pool ist im Falle einer Bewilligung zusätzlich möglich. Es wird erwartet, dass Mediziner/-innen, die sich im Erstantragstellerprogramm bewerben, ab Beginn der Förderung das Clinician Scientist Programm (Modul Step 2) absolvieren. Für im IZKF Promovierende besteht eine Teilnahmeverpflichtung am IZKF-Graduiertenkolleg und an der Life@FAU.
Das Erstantragstellerprogramm ist darauf ausgerichtet, die erfolgreichen Antragstellenden in einem Förderzeitraum von 30 Monaten in die Lage zu versetzen, ihren ersten eigenen Antrag an eine externe Förderorganisation vorzubereiten und einzureichen. Gelingt dieses spätestens nach Ablauf von 30 Monaten und wurden die bewilligten Mittel noch nicht voll verausgabt, kann auf Antrag eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung von 6 Monaten (Bonusfrist) gewährt werden. Eine reguläre Verlängerung der Projektlaufzeit ist ausgeschlossen.
Die Begutachtung der Einzelanträge findet in einem einstufigen Verfahren durch den Vorstand des IZKF unter Beteiligung der ELAN-Kommission und der Kommission für Nachwuchsförderung des IZKF statt. Grundlage der Begutachtung ist der schriftliche Antrag sowie die mündliche Präsentation auf dem Antragskolloquium am Donnerstag, den 08.05.2025. Die Antragstellenden werden danach zeitnah über das Ergebnis der Begutachtung informiert. Den bewilligten Erstantragstellerprojekten wird ein flexibler Förderbeginn zwischen dem 01.07.2025 und dem 01.01.2026 ermöglicht.
Die Projektanträge müssen wie eingangs erwähnt bis spätestens 10. März 2025 24 Uhr im IZKF-Antragstool hochgeladen werden. Den Link zum Antragstool sowie Hinweise zur Registrierung und zur Einreichung Ihres Antrages finden Sie auf der Homepage des IZKF. Das Antragstool ist ab 01.01.2025 für die Bearbeitung und Einreichung von Anträgen im Erstantragstellerprogramm 2025 geöffnet. Eine vorherige Registrierung des Antragstellers im Antragstool ist möglich.
Dem Vollantrag in englischer Sprache (proposal junior project) ist ein Lebenslauf (research profile) sowie die Bestätigung des Leiters/ der Leiterin der Einrichtung (Klinik, Institut, Abteilung) über die Unterstützung des Vorhabens (mit Zusage über Laborkapazität und anteilige Finanzierung aus dem Haushalt/ freien Drittmitteln) beizufügen. Darüber hinaus sind einige Angaben direkt im Tool zu erfassen. Die formalen Vorgaben (Verwendung der beigefügten Vorlage für Projektanträge im Erstantragstellerprogramm, auch als Download auf der IZKF-Homepage verfügbar) sind bindend.
Die Ausschreibung und die Antragsunterlagen finden Sie auch auf der Homepage des IZKF unter https://www.izkf.med.fau.de/nachwuchs/erstantragsteller-projekte/ausschreibung-erstantragstellerprogramm/ausschreibung-erstantragstellerprogramm-2025/
Bitte leiten Sie diese Ausschreibung an interessierte Forschende Ihrer Klinik/ Abteilung/ Institut weiter.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle des IZKF (Frau Dr. Faber – 46841 oder Frau Reichel -46843) gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Prof. Dr. M. Wegner
Vorsitzender des IZKFKontakt:
Dr. Katrin Faber
IZKF-Geschäftsstelle
Telefon 09131/ 85-46841
Fax 09131/ 85-35903