Ausschreibung IZKF-Projekte 2025
Ausschreibung IZKF-Projekte 2025
Sehr geehrte Frau Professor,
sehr geehrter Herr Professor,
sehr geehrte Damen und Herren,in Vorbereitung der Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat des IZKF im November 2025 in Erlangen bittet das IZKF bis zum 28.04.2025 24 Uhr um die Einreichung von klinisch relevanten Projektanträgen zur Förderung im IZKF zu allen Forschungsschwerpunkten der Medizinischen Fakultät.
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät mit einer Affiliation an einer Einrichtung des Universitätsklinikums Erlangen oder der FAU Erlangen-Nürnberg. Mitglieder anderer Fakultäten der FAU können als Mitantragstellende auftreten. Bei Vorliegen einer laufenden Förderung im Jochen-Kalden-Förderprogramm ist die Beantragung eines IZKF-Projektes nicht möglich. Pro Projekt können bis zu 3 Antragstellende der gleichen oder aus unterschiedlichen Einrichtungen auftreten. Bei jedem einzelnen Antragstellenden wird ein aus dem Arbeitsprogramm erkennbarer eigener wissenschaftlicher Beitrag zum Projekt sowie eine entsprechende wissenschaftliche Qualifikation in Form von
- zwei Originalpublikationen als Erst- oder Letztautor in den letzten 5 Jahren (2020-2024) und
- einem im Antragsjahr (2025) laufenden Drittmittelprojekt bei einem externen mindestens 2-fach LOM-gelisteten Mittelgeber (DFG, begutachtete Bundes- und Landesmittel (z.B. BMBF), EU, Bayerische Forschungsstiftung/ Bayerische Landesstiftung, Dt. Stiftung für Herzforschung, Else-Kröner-Fresenius-Stiftung, German-Israelian-Foundation (GIF), Humboldt-Stiftung, José-Carreras-Stiftung, Mildred-Scheel-Stiftung/ Deutsche Krebshilfe, NIH-Grants, Novartis Stiftung, Thyssen-Stiftung, Volkswagen Stiftung, Wilhelm-Sander-Stiftung)
vorausgesetzt.
Die Anzahl der in der aktuellen Antragsperiode zulässigen Projektvorschläge zur internen Vorbegutachtung ist auf 1 Projekt pro Antragstellendem limitiert. Bitte beachten Sie, dass das IZKF grundsätzlich voraussetzt, dass die eigene Stelle der Antragsstellenden für die gesamte Laufzeit des IZKF-Projektes gesichert ist und mindestens zu 25% aus dem Betriebshaushalt/ aus einer Planstelle oder freien Drittmitteln/ Programmpauschale finanziert wird.
Pro Einzelprojekt (eine beteiligte Einrichtung) kann 1 Personalstelle beantragt werden. Das beantragte Projektvolumen darf dabei den Gegenwert einer Promovierendenstelle (65% E13) oder einer MTA-Stelle sowie Sachmitteln in Höhe von 15.000 € p.a. nicht übersteigen. Zur Finanzierung von Dienstreisen, Publikationskosten, Microarrays und Next Generation Sequencing u.ä. stehen den geförderten Projekten Poolmittel zur Verfügung. Für im IZKF Promovierende besteht eine Teilnahmeverpflichtung am IZKF-Graduiertenkolleg und an der Life@FAU.
Für Tandemprojekte (gemeinsamer Projektantrag aus mindestens 2 Einrichtungen) können 2 Personalstellen sowie bis zu 35.000 € Sachmittel p.a. insgesamt beantragt werden. Die Beantragung einer 2. Promovierendenstelle (anstelle MTA) ist ausdrücklich erwünscht.
Die Laufzeit von IZKF-Projekten beträgt grundsätzlich 30 Monate. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate erfolgt dann, wenn für das bearbeitete Projekt innerhalb der Projektlaufzeit ein Förderantrag bei einer mindestens 2fach LOM-gelisteten externen Fördereinrichtung eingereicht und der Geschäftsstelle des IZKF angezeigt wird. Das Arbeitsprogramm soll dabei den gesamten möglichen Förderzeitraum von 36 Monaten umfassen. Den bewilligten Projekten wird ein flexibler Förderbeginn zwischen dem 01.01.2026 und dem 01.07.2026 ermöglicht. Bei Tandemprojekten wird das Projektende in Abhängigkeit von der Besetzung des 2. Projektmitarbeitenden (dessen Beginn + 30 Monate, max. jedoch 36 Monate nach Arbeitsbeginn des 1. Projektmitarbeitenden) festgelegt.
Die Regularien des IZKF sehen eine zweistufige Begutachtung vor. In einem ersten Schritt können Projektskizzen eingereicht werden, die durch den (erweiterten) IZKF-Vorstand unter Beteiligung der Kommission für Nachwuchsförderung evaluiert werden. Nach der internen schriftlichen Bewertung findet ein Antragskolloquium statt, auf dem alle als förderwürdig oder als bedingt förderwürdig bewerteten Projekte ihr Vorhaben als Grundlage für die endgültige interne Beurteilung mündlich vorstellen. Das Antragskolloquium wurde für den 15. und 16.07.2025 terminiert (genauer Ablauf und Ort werden noch bekannt gegeben). Unmittelbar nach dem Antragskolloquium werden die Antragsstellenden über das Ergebnis der internen Evaluation informiert. Im Anschluss daran muss durch diejenigen, die das interne Verfahren erfolgreich absolviert haben, der eigentliche Projektantrag formuliert werden (Einreichung in der IZKF-Geschäftsstelle bis 22.09.2025). Dieser wird durch den externen Wissenschaftlichen Beirat bewertet. Die Begutachtung findet am 26./27. November 2025 in Erlangen statt (genauer Ablauf und Ort werden noch bekannt gegeben).
Die Projektskizzen unter Beifügung eines Forschungsprofils aller Antragstellenden und Mitantragstellenden müssen wie eingangs erwähnt bis spätestens 28.04.2025 24 Uhr im IZKF-Antragstool hochgeladen werden. Darüber hinaus sind einige Angaben zusätzlich zu erfassen (siehe Übersicht Unterlagen IZKF-Projekte). Die Plattform wird hierfür am 01.01.2025 zur Eingabe freigeschaltet. Die formalen Vorgaben (Verwendung der Vorlagen für Projektskizzen und Forschungsprofile) sind bindend.
Bitte leiten Sie diese Ausschreibung an interessierte wissenschaftlich Tätige aus Ihren Einrichtungen weiter. Detaillierte Informationen und die Vorlagen für die aktuelle Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.izkf.med.fau.de/projektfoerderung/izkf-projekte/antragstellungizkfprojekte.
Für Rückfragen zum Antragsverfahren steht Ihnen darüber hinaus auch die Geschäftsstelle des IZKF (Frau Dr. Faber, Tel. 46841 oder Frau Reichel, Tel. 46843) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. M. Wegner
Vorsitzender des IZKFKontakt:
Dr. Katrin Faber
IZKF-Geschäftsstelle
Telefon 09131/ 85-46841
Fax 09131/ 85-35903