Jochen-Kalden-Förderprogramm
Das Jochen-Kalden-Förderprogramm des IZKF bietet herausragenden, jüngeren Medizinern oder Naturwissenschaftlern mit einem Forschungsgebiet aus einem der Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät die Möglichkeit, sich durch die erfolgreiche Leitung eines längerfristig konzipierten Forschungsvorhabens national wie auch international zu profilieren und damit eine attraktive Option zur Karriereentwicklung. Eine Teilzeiteinbindung in eine der Kliniken, Institute oder selbständigen Abteilungen des Universitätsklinikums ist möglich. Nimmt diese einen größeren Zeitanteil in Anspruch, ist eine Beteiligung der Klinik an den Kosten der Gruppenleiterstelle vorgesehen. Der Besetzung der Gruppen geht jeweils eine internationale Ausschreibung voraus.
! | Neu: Ab 2021 werden jährlich zwei Gruppen über die Dauer von 2 (+1) Jahren gefördert. |
Antragsberechtigt sind
- an der Medizinischen Fakultät neu berufene W1/ integrierte W2 oder W3-Professoren/ Professorinnen mit Tenure Track oder einer vergleichbaren Option der Verstetigung,
- die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ihre Professur in Erlangen angetreten haben,
- deren Promotion nicht länger als bis 8 Jahre (Naturwissenschaftler) bzw. 10 Jahre (Mediziner) zurückliegt (zusätzlich sind pro Kind bis zu 24 Monate (Frauen) und 12 Monate (Männer) anrechenbar),
- deren Dienstantritt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 1 Jahr (bei berufenen Professoren, die bereits vorher in Erlangen tätig waren) bzw. nicht länger als 2 Jahre (bei neu nach Erlangen berufenen Professoren) zurückliegt
- und die noch nicht über eine signifikante Nachwuchsgruppenförderung (z.B. Heisenberg, Emmy-Noether, Max-Eder-Gruppe etc.) verfügen.
Fördervolumen für das Jochen-Kalden-Förderprogramm
- Personal- und Sachmittel in Höhe von 1 Doktorand, 1 TA und 40.000 € Sachmittel p.a. als flexibilisierte Förderung über einen Zeitraum von 2 Jahren; bei Einreichung eines Drittmittelantrages bei einem mindestens 2fach LOM-gewichteten Mittelgeber wird ein weiteres Projektjahr gewährt.
Die Personalstellen können mit einem Versatz von maximal 6 Monaten und für jeweils 24 Monate besetzt werden.
- Nutzung der zentralen Programme des IZKF (Reise- und Publikationspool)