High Tech Pool
Das IZKF ermutigt mit dem High Tech Pool aktiv die Nutzung moderner Gen- und Proteinchips, Next Generation Sequencing, aber auch anderer moderner Technologien. Da diese recht kostenintensiv und Verbrauchsmittel innerhalb der Projekte des IZKF auf 15.000 € (bei Einzelprojekten, J-Projekten) bzw. 35.000 € (bei Tandemprojekten) begrenzt sind, können über den High Tech Pool zusätzliche Mittel für entsprechende Vorhaben in Höhe von max. 10.000 € pro Projekt beantragt werden. Es wird ein Eigenanteil an den Gesamtkosten erwartet, der auch aus den Projektmitteln geleistet werden kann. Die Selbstbeteiligung ist abhängig vom Gesamtvolumen und sollte mind. 30% betragen. Eine Beantragung ist allerdings nur möglich, wenn bereits aus dem Antrag eine Nutzung des High Tech Pools explizit beschrieben bzw. logische Folge der Fragestellung ist. Ausgenommen sind Leistungen des OICE, PIPE und FACS. Abgedeckt werden können Leistungen der Core Units NGS, METAB, MACE und CUBiDA. Der High Tech Pool ist v.a. für Analysen/Serviceleistungen der genannten Core Units am Standort und nicht für die eigene Durchführung im Labor (z.B. KITs).
- IZKF-Projekte
- Erstantragstellerprojekte
- Jochen-Kalden-Förderprogramm (Nachwuchsgruppen)
- Aktive Mitglieder des Clinician Scientist Programms – Step 2
- Förderung des Projektes im Rahmen des IZKF
- Anwendung der Chip-Technologie o. ä. bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung explizit vorgesehen (im Antragsband beschrieben) oder logische Folge der Fragestellung des Vorhabens
- Finanzierung der Kosten des Einkaufs von Chips und deren Auswertung sowie Peptide und sonstiger zentraler Verbrauch. Es wird ein Eigenanteil an den Gesamtkosten erwartet, der auch aus den Projektmitteln geleistet werden kann. Die Selbstbeteiligung ist abhängig vom Gesamtvolumen und sollte mind. 30% betragen.
- Jährlich stehen dafür im Zentrum 100.000 € zur Verfügung.
- Die bewilligten Mittel müssen während der Projektlaufzeit verausgabt werden.
Beantragung:
Für die Bereitstellung von Mitteln aus dem Hich Tech Pool ist ein Antrag in englischer Sprache an die IZKF-Geschäftsstelle zu richten. Bitte verwenden Sie hierfür die Antragsvorlage. Der Antrag sollte Angaben zu den mit der Durchführung von Chip-Experimenten verfolgten Fragestellungen, deren Relevanz für das Projektziel insgesamt sowie die Anzahl und Art der Chips mit den voraussichtlichen Kosten beinhalten. Es wird ein Eigenanteil an den Gesamtkosten erwartet, der auch aus den Projektmitteln geleistet werden kann. Die Selbstbeteiligung ist abhängig vom Gesamtvolumen und sollte mind. 30% betragen. Über die Genehmigung der Mittel entscheidet der Vorsitzende des IZKF beziehungsweise der IZKF-Vorstand.
Der Hinweis im Antragsband auf die geplante Durchführung von Chip-Experimenten dient nur der Information über den voraussichtlichen Bedarf an Mitteln für entsprechende Untersuchungen. Mittel aus dem High Tech Pool können demnach auch von Projekten beantragt werden, die im Antragsband keine Informationen zu geplanten Chip-Experimenten aufgeführt haben.
Abwicklung:
- Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten an die IZKF-Geschäftsstelle zu richten.
- Über die Genehmigung des Antrags entscheidet der Vorsitzende bzw. der Vorstand. Die Entscheidung zu dem Antrag teilt die IZKF-Geschäftsstelle den Antragstellern mit. Erst nach einer positiven Entscheidung des Vorsitzenden beziehungsweise des Vorstands können Rechnungen zur Zahlung angewiesen oder eventuelle Umbuchungen veranlasst werden.
- Die Bestellung und Abrechnung der Chips, Peptide und sonstiger zentraler Verbrauch erfolgt nicht zu Lasten der Kostenstelle des Teilprojekts, sondern wird über die eigens dafür eingerichtete Pool-Finanzstelle: 29139003 abgerechnet.
- Sofern genehmigte Mittel nicht benötigt werden, bleiben diese dem Pool erhalten und werden für andere Chip-Vorhaben reserviert.