Reisepool
Um den IZKF-Mitgliedern die Darstellung ihrer Ergebnissen der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu ermöglichen, unterstützt das IZKF die Teilnahme an internationalen Kongressen. Eine Förderung setzt einen inhaltlichen Bezug der Veranstaltung zum IZKF und bei einer Kongressteilnahme einen projektbezogenen Beitrag voraus (Poster, Vortrag).
Die Übernahme von Kosten im Rahmen des Reisepools ist derzeitig auf 500 € für Inlandsreisen, auf 1.000 € für Reisen ins europäische Ausland sowie auf 1.500 € für Reisen ins außereuropäische Ausland gedeckelt.
Das IZKF übernimmt vorübergehend auch Kosten für webbasierte Veranstaltungen, sofern dort ein eigener Beitrag geleistet wird. Eine Beantragung im Vorfeld ist notwendig (Kostenobergrenze 500,00 €)
Der Reisepool ist zugänglich für:
- Projektleiter (Advanced, Erstantragsteller, ELAN, Jochen-Kalden-Förderprogramm)
- über das IZKF beschäftigte Wissenschaftler (der IZKF-Projekte, ELAN, EAP, Jochen-Kalden-Förderprogramm)
- Aktive Teilnehmer des IZKF Clinician Scientist Programms
- sonstige IZKF-Rotanden/Rotandinnen
- Stipendiaten IZKF-Medizindoktorandenprogramm
Bei Doktoranden und Teilnehmern des IZKF-Medizindoktorandenprogramms achten wir im Genehmigungsverfahren auf die laufende Erfüllung der Ausbildungsmodule.
- Zur Finanzierung von Reise- und Übernachtungskosten
– für Reisen zu Veranstaltungen mit inhaltlichem Bezug zum IZKF
– für Reisen zu Kongressen mit eigenem inhaltlichen Beitrag des Antragstellers (Vortrag, Poster), bitte Bestätigung beifügen! - Zur Finanzierung von Teilnahmegebühren
- Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegeld)
- maximales Fördervolumen
– für Inlandsreisen 500 €
– für Reisen in das europäische Ausland 1.000 €
– für Reisen in das außereuropäische Ausland 1.500 € - Co-Finanzierungen sind möglich
- Das Bayerische Reisekostengesetz und die Regelungen des Klinikums (Inanspruchnahme der Vertragspartner des Klinikums) sind zu berücksichtigen.
- Reisebüros
DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co
Unterstützung durch DER Reisebüro (Pf)
- Mietwagenanbieter
Hier finden Sie für alle Beschäftigten eine Übersicht mit den Mietwagenfirmen, bei denen Beschäftigte der FAU Vergünstigungen erhalten. Bei Anmietung eines Fahrzeugs muss immer die jeweilige Vertragsnummer angegeben werden.
Dienstreiseanträge sind möglichst 4 Wochen, spätestens jedoch 14 Tage vor Antritt der geplanten Reise unter Verwendung des Dienstreiseantrags des Klinikums an die IZKF-Geschäftsstelle zu senden.
Folgende Angaben sind unbedingt notwendig:
- Zielort, Name des Kongress, Nr. des Teilprojekts
- Bezeichnung des eigenen Beitrags (Vortrag, Poster)
- Kosten, unterteilt nach Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Teilnahmegebühren
- Unterschrift des Antragstellers mit Datum
- Unterschrift des Teilprojektleiter bei „Befürwortung (unmittelb. Vorgesetzter)“ und des Klinikdirektors/Institutsleiter bei „Genehmigung (zuständiger Vorgesetzter)“ mit Datum
- Angabe der Finanzstelle: 29139004
Der Reiseantrag ist vom Antragsteller und dessen Teilprojektleiter und Klinikdirektor/Institutsleiter zu unterschreiben. Die kompletten Unterlagen sind der IZKF-Geschäftsstelle vorzulegen. Der komplette Antrag wird dem Vorsitzenden des Vorstands zur Genehmigung vorgelegt.
Dem Antrag ist eine Bestätigung über den inhaltlichen Beitrag beizufügen bzw. das Programm aus dem die aktive Teilnahme hervorgeht.
Bitte beachten Sie außerdem die Neuregelung für Anträge von Teilnehmern des IZKF Medizindoktorandenprogramms.
Es sind zusätzlich einzureichen:
- Abstract
- Empfehlungsschreiben des Betreuers
Externe Mitarbeiter nutzen bitte den Antrag auf Bewilligung einer Reisekostenerstattung für „externe Personen“ des Klinikums.
Antritt/Nichtantritt von Dienstreisen
Dienstreisen sollten grundsätzlich erst dann angetreten werden, wenn der genehmigte Dienstreiseantrag vorliegt, da nur dann die Finanzierung über das IZKF und der notwendige Versicherungsschutz gewährleistet sind. Der genehmigte Dienstreiseantrag wird dem Antragsteller über die Reisekostenstelle des Klinikums zugeleitet.
Sofern eine genehmigte Dienstreise nicht angetreten wird, ist die Geschäftsstelle unverzüglich per Telefon oder Fax zu informieren.
- Rechnungen des DER-Reisebüros müssen nicht verauslagt werden, sondern können direkt bezahlt werden; bitte reichen Sie die Rechnung mit einem entsprechenden Vermerk in der IZKF-Geschäftsstelle ein
- Selbst verauslagte Kosten sind mit dem gültigen Abrechnungsformular abzurechnen. Bitte reichen Sie die Abrechnung direkt in der Reisekostenstelle des Klinikums (Pf) ein. Beizufügen sind die Originalbelege der verauslagten Kosten (Rechnungen, Tickets usw.) und das Original der Dienstreisegenehmigung.
- Reisen müssen unverzüglich, unbedingt jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Reise abgerechnet werden, danach ist laut Bay. Reisekostengesetz keine Erstattung mehr möglich.